Herzlich Willkommen

Beim Heizen legen Sie Wert auf Sicherheit und Energieeffizienz. Als ­Schornsteinfegermeister, Gebäudeenergieberater (HwK) und Sachverständiger im Handwerk unterstütze ich Sie – zuverlässig und unabhängig – bei allen Aufgaben und Fragen rund um die Feuerungsanlagen und die Gebäudeenergetik in Ihrem Zuhause.
Ihr Schornsteinfeger
Energie mit Sicherheit
Ihr Gebäudeenergieberater
Energie mit Verstand
Ihr Ausbildungsbetrieb
Energie mit Qualität

Ihr Schornsteinfeger

Die Betriebs- und die Brandsicherheit sind beim Betrieb von Feuerungsanlagen oberstes Gebot. Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist daher gesetzlich verpflichtet, vom offenen Kamin bis zur gasbetriebenen Heizungsanlage alle Feuerstätten in Ihrem Haus vor der ersten Inbetriebnahme abzunehmen. Im Anschluss prüft er sie im Rahmen der Feuerstättenschau regelmäßig, zweimal in sieben Jahren, visuell auf mögliche Mängel. Als Ergebnis erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, welche Kehr- und Überprüfungsmaßnahmen Sie zu welchen Terminen durchführen lassen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und haftungsrechtliche Sicherheit zu erlangen.

Im Bezirk ”Bodenseekreis Nr. 4“, zu dem Kressbronn und Langenargen gehören, bin ich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für diese Tätigkeiten. Auf meinen Sachverstand und meine Erfahrung können Sie sich dabei verlassen.
Selbstverständlich biete ich Ihnen gerne die Ausführung der für Ihre Feuerungsanlagen festgestellten Kehr- und Überprüfungsarbeiten an. Als weiteren Service übernehme ich auch die Reinigung Ihrer Kamin- und Kachelöfen und – falls in Ihrem Haus Gasleitungen vorhanden sind – die einmal jährlich anstehende Gashausschau. Alle Leistungen werden transparent dargelegt und mit hohem Qualitätsanspruch erbracht. Neben der pflichtgemäßen, termintreuen Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen, gehört es zu meinem Selbstverständnis, dass ich durch meine Arbeit auch die optimale technische Funktion Ihrer Anlagen sowie das Ausschöpfen von Energiesparpotentialen sicherstelle.

Dieser ausführende Dienstleistungsbereich ist bezirksungebunden, so dass ich über den Bezirk "Bodenseekreis Nr. 4“ (Kressbronn und Langenargen) hinaus als Schornsteinfegermeister für Sie tätig werden kann.

Kundeninfo
Was ist beim  Einbau/Austausch einer Feuerungsanlage zu beachten?
Spätestens 10 Tage vor dem geplanten Einbau/Austausch einer Feuerstätte muss der Bauherr dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger dies anzeigen.

Hierfür ist in Baden-Württemberg der Vordruck "Technische Angaben über Feuerungsanlagen" (TAF) zu verwenden.
Ausfüllbarer Vordruck (TAF) Erläuterungen (TAF)
Wissenswertes rund um die Feuerungsanlage
Weitere Informationen zu folgenden Themen:
Bezirksschornsteinfeger Feuerstättenbescheid
Rechtliche Grundlagen
Bundesimmissionsschutz Bundeskehr-/Überprüfung
Zwei Verordnungen – zwei Aufgaben
Immissionsschutzmessung Abgaswegeprüfung
Ihr Innungsfachbetrieb in der Region Bodensee

Selbstverständlich bin ich Mitglied in der Schornsteinfegerinnung.
Das Schornsteinfegerhandwerk unterstützt Regenwald-Aufforstung

Fast täglich prüft der Schornsteinfeger, ob Heizungsanlagen energieeffizient und emissionsarm arbeiten und die Umwelt möglichst wenig belasten. Jetzt ist auch mein Weg zur Arbeit CO2-neutral. Kompensiert werden meine Fahrzeugemissionen über ein Schutzwaldprojekt in Panama.

Ihr Gebäudeenergieberater

Moderne Wohnqualität ist nicht nur eine Frage effizienter Heizsysteme, sondern auch der Gebäudehülle. In beiden Bereichen kann ich Ihnen mit unabhängiger Beratung zur Seite stehen – in der Planungs- und Bauphase ebenso wie beim Erkennen und Beheben bestehender Mängel oder Schwachstellen an der vorhandenen Anlagentechnik und Gebäudehülle.

Zu meinem Leistungsspektrum als geprüfter Gebäudeenergieberater (HwK) zählen auch das Ausstellen von Energieausweisen und die Durchführung der dazu notwendigen Berechnungen. Weitere Tätigkeiten sind die Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) an Gebäuden, die Gebäudethermographie oder die energetische Inspektion von Heizungsanlagen nach DIN EN 15378. Wollen Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung energieeffizient sanieren, kann ich Sie zudem bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln unterstützen.
 
Ziel meiner Beratung ist ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Wohlfühlklima in Ihrem Zuhause.

Kundeninfo
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis seit 2007 für alle Wohngebäude Pflicht. Hausbesitzer müssen ihn bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie vorweisen. Er informiert bundesweit einheitlich über die energetische Qualität von Häusern.

Ihr Ausbildungsbetrieb

Glücksbringer werden
Schornsteinfeger sind viel unterwegs und haben mit unterschiedlichen Menschen zu tun. Wer Schornsteinfeger*in werden möchte, sollte also kommunikativ sein und sich für Technik interessieren.
Wer mehr über unseren Beruf und alle Möglichkeiten wissen will, darf sich gerne direkt an mich wenden.
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Sie haben Fragen? Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Andreas Feuerer

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater (HwK)


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Pfänderstraße 40 | 88079 Kressbronn a.B.
Telefon 07543.953736 | Fax 07543.953737
E-Mail info@feuerer-schornsteinfeger.de
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