Die Betriebs- und die Brandsicherheit sind beim Betrieb von Feuerungsanlagen oberstes Gebot. Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist daher gesetzlich verpflichtet, vom offenen Kamin bis zur gasbetriebenen Heizungsanlage alle Feuerstätten in Ihrem Haus vor der ersten Inbetriebnahme abzunehmen. Im Anschluss prüft er sie im Rahmen der Feuerstättenschau regelmäßig, zweimal in sieben Jahren, visuell auf mögliche Mängel. Als Ergebnis erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid, der festlegt, welche Kehr- und Überprüfungsmaßnahmen Sie zu welchen Terminen durchführen lassen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und haftungsrechtliche Sicherheit zu erlangen.
Im Bezirk ”Bodenseekreis Nr. 4“, zu dem Kressbronn und Langenargen gehören, bin ich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für diese Tätigkeiten. Auf meinen Sachverstand und meine Erfahrung können Sie sich dabei verlassen.